Vertragsbedingungen

1. Jedes Mitglied unterliegt der geltenden Schulordnung des SC (Sport Center) und erkennt diese als Vertragsbestandteil an.
2. Das SC ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Mitglied hat diese Änderungen zu akzeptieren, sofern diese Änderungen
dem Mitglied sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.
3. Das SC lässt seinen Mitgliedern Unterricht in der Kampfkunst Taekwondo, sowie anderen Sportarten in vom SC bereitgestellten Unterrichtsräumen
erteilen. Der/die Betreiber des SC bestimmen alleinig das Schulungspersonal. Personengebundene Ansprüche bestehen diesbezüglich von Seiten der
Schüler nicht. Verschuldete Sachbeschädigungen im Übungsraum, in den Umkleideräumen oder an sonstigen Gebäudeteilen werden auf Kosten des
Verursachers behoben.
4. Änderungen jeglicher Art bleiben der Schulleitung vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben (z.B. Trainingszeiten, Kursgebühren,
AGB´s). Auch kann eine Zweigstelle oder Stammschule kurzfristig geschlossen werden, insbesondere bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.
5. Aus der Absage eines Trainings, gleich aus welchen Gründen, kann das Mitglied keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ableiten.
6. Das SC behält sich eine Veränderung der Beitragshöhen bei Neuanmeldungen vor.
7. Die Nichtnutzung der Einrichtungen und Unterrichtsangebote des SC berechtigen nicht zur Verminderung/Rückforderung der vereinbarten Beiträge.
8. Bezahlt ein Mitglied seine Beiträge nicht oder nicht fristgerecht oder verstößt es gegen Bestimmungen der Vertragsbedingungen oder leistet es den
Anordnungen des Personals nicht Folge kann das SC die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort auflösen. Für diesen Fall
werden die Beiträge bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit laut Vertrag sofort fällig. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten 9 % Zinsen p.a. als
vereinbart. Die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind dann vom Mitglied zu bezahlen.
9. Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweils gültigen Trainingsplan (siehe Internet/Aushang).
10. Die Schüler nutzen das Unterrichtsangebot und die Einrichtungen des SC auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung der Betreiber die
Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt, Zufall und Mängel, die trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt
auftreten oder die dem Schüler bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit ohnehin offensichtlich sind, haftet der Betreiber nicht.
11. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die jeweilige Schule eingebrachten Sachen (Kleidung, Wertgegenstände, Geld
und Sonstiges) wird – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Betreibers - nicht gehaftet.
12. Der Betreiber und/oder seine Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei (eigenem) Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Einrichtungen der Schule nicht bestimmungsgemäß benutzt werden
oder den Anweisungen des Lehrpersonals nicht entsprechend nachgekommen werden.
13. Die Kündigungsfristen sind einzuhalten.
14. Unsportliches bzw. unkameradschaftliches Verhalten, der Missbrauch von Techniken des Taekwondo - auch ausserhalb des Unterrichts, sowie
Verstöße gegen die Regeln des Anstandes oder gegen die AGB´s können den sofortigen Ausschluss des Mitglieds aus unseren Clubs zur Folge
haben, wobei verschuldensabhängig noch ausstehende Unterrichtsgebühren umgehend zu zahlen sind. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht
zurückerstattet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Schadenersatz, Verbote u. a.) von Seiten der
Schulbetreiber bleibt ausdrücklich vorbehalten.
15. Während des Kampfkunsttrainings ist ein vom SC vorgeschriebener Kampfanzug mit dem entsprechenden Gürtel zu tragen.
16. Das SC ist in Ausnahmefällen bereit, den Vertrag vorübergehend stillzulegen, dies geschieht ausschließlich aus Gründen einer schwerwiegenden
Verletzung / Erkrankung oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes des Schülers, wobei der Schüler diese Gründe entsprechend nachzuweisen hat.
Diese Stilllegung ist bei Kleinkindern (im Alter von 3-5 Jahren) grundlos möglich.Wird der Vertrag stillgelegt, verpflichtet sich der Schüler zur
Fortzahlung des Schulbeitrags für 1 Monat im Fall der Stilllegung von 12-2 Monaten. Eine Stilllegung für kürzere bzw. längere Zeiträume ist
ausgeschlossen. Andere Nachlässe sind ausgeschlossen. Im Falle einer Kündigung kann nicht stillgelegt werden bzw. im Falle einer Kündigung
während der Stilllegung wird der Stilllegungszeitpunkt rückwirkend als Kündigungszeitpunkt, inkl. der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden
Monate, gerechnet. Die Stilllegung hat rechzeitig zu erfolgen, sprich mindestens bis zum 15. des Monats und tritt immer erst mit 1. des Folgemonats
in Kraft. Stilllegungen im Nachhinein werden nicht anerkannt. Stilllegungen wegen leichter Verletzungen / Erkrankungen oder Urlaub sind nicht
möglich.
17. Der Mitgliedsbeitrag dient der geordneten Aufrechterhaltung eines durchgehenden Sportcenter-Betriebes. Es ist insbesondere auch während der
Kündigungsfrist sowie auch dann zu entrichten, wenn der Schüler am Unterricht aus solchen Gründen nicht teilnimmt, die in seiner Sphäre gelegen
sind. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge findet daher nicht statt.
18. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Gesamtvertrages unberührt. Auf
Verlangen des Betreibers des SC ist das Mitglied verpflichtet ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, ebenso auf Anforderung ein
ärztliches Attest.
19. Bei buchhalterischen Fragen bitten wir um Email an buchhaltung@yu-taekwondo.at, Abmeldungen bitte an abmeldung@yu-taekwondo.at.
20. Der Schüler verpflichtet sich zur sofortigen Bekanntgabe von Änderungen seiner Daten (Name, Adresse, Email, Telefon, Kontodaten, usw.).
21. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist möglich im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung und bei Umzug (Entfernung mehr als 25 km von
einem unserer Standorte).
22. Die von uns bei Ihnen erhobenen Daten zum Zwecke der Kundendatenverwaltung werden von den Betroffenen selbst erfragt und mitgeteilt.
Als Betroffener dieser Datenverarbeitung haben Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein
Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an buchhaltung@yu-taekwondo.at oder
schreiben Sie an Young-Ung Taekwondo, Kaiserstraße 61, 1070 Wien.
23. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Der Anmeldezeitraum kann auch während der Schulzeit individuell festgelegt werden.
24. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich zur sofortigen Bekanntgabe von Änderungen seiner Daten (Name, Adresse, Email, Telefon, Kontodaten, usw.)
25. Die Betreiber der KA (Kinderakademie) bestimmen alleinig das Schulungspersonal. Personengebundene Ansprüche bestehen nicht.
26. Es erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge bei Krankheit oder Ausfall oder Nichtnutzung der KA während des vereinbarten Anmeldezeitraumes.
27. Die Betreuung findet nur während der Schulzeit statt.
28. Öffnungszeiten der KA ist während der Schulzeit von 12.30 – 20.00 Uhr.
29. Während der Weihnachts-, Semester- und Osterferien, sowie an Feiertagen, hat die KA geschlossen.
30. In den Sommerferien gibt es Mo – Fr von 8-19 Uhr eine Kinderbetreuung, allerdings mit einem  separaten Anmeldeformular.
31. An Samstagen 9-16 Uhr und Sonntagen 9-14 Uhr ist die KA ebenfalls für Sie geöffnet, allerdings mit einem separaten Anmeldeformular
32. Für bestehende YOUNG-UNG Taekwondomitglieder gibt es bei Anmeldung für ein komplettes Semester eine Vergünstigung um 50% auf den Taekwondomonatsbeitrag in diesem Zeitraum.
33. Die Verrechnung erfolgt BAR oder per Bankeinzug zum 1. des Monats.
34. Da es sich bei unserer KA um eine private Institution handelt, kann kein staatlicher Zuschuss eingeholt werden, die Betreuung selbst kann jedoch beim FA steuerlich abgesetzt werden.
35. Die Einrichtung wird auf eigene Gefahr benutzt, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt, Zufall oder Mängel, die trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt auftreten oder die bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit ohnehin offensichtlich sind, haftet die KA nicht.
36. Für Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird – ausser in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der KA – nicht gehaftet. Die KA und deren Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen haften für Personen-, Sach-, Vermögensschäden nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Einrichtungen nicht bestimmungsgemäss benutzt werden oder den Anweisungen des Betreungspersonals nicht entsprechend nachgekommen werden.
37. Beim Abholservice wird keine Haftung für Ihr Kind übernommen.
38. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Gesamtvertrags unberührt.

Schulordnung

  1.  Jeder Schüler unterliegt der Schulordnung und hat den Anweisungen des Schulungspersonals Folge zu leisten.
  2. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände Geld und sonstige Sachen wird keine Haftung von Seiten des TC (Taekwondo Centers) übernommen.
  3. Verschuldete Sachbeschädigungen in der Übungshalle, in den Umkleideräumen oder an sonstigen Gebäudeteilen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
  4. Unsportliches bzw. unkameradschaftliches Verhalten sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes oder gegen die Schulordnung können den sofortigen Ausschluss des Schülers aus der Schule zur Folge haben, wobei verschuldensabhängig noch ausstehende Unterrichtsgebühren umgehend zu zahlen sind. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Schadenersatz, Verbote u. a.) von Seiten der Schulbetreiber bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  5. Während des Trainings ist ein von der Schule vorgeschriebener Taekwon Do Anzug (Dobok) mit dem entsprechenden Gürtel zu tragen. Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweils gültigen Trainingsplan (siehe Aushang).
  6. Auf Verlangen der/des Betreibers des TC ist der Schüler verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, ebenso auf Anforderung ein ärztliches Attest.
  7. Der Missbrauch von Techniken des Traditionellen Taekwondo auch ausserhalb des Unterrichts z.w. der Schule kann den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
  8. Änderungen jeglicher Art bleiben der Schulleitung vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben (z.B. Trainingszeiten, Kursgebühren, Schulordnung).
  9. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Schulordnung bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

 
Die Systemleitung